Wie viel Steuer zahle ich als Selbstständiger? (2026)
Die Einkommensteuer kommt bei Selbstständigen nicht monatlich vom Lohn, sondern Monate später – und dann oft auf einmal. So rechnest du sie aus und so wirst du nicht überrascht.
Die Steuerstufen 2026
bis 13.539 €
- Steuersatz auf diesen Teil
- 0 %
13.539 € bis 21.992 €
- Steuersatz auf diesen Teil
- 20 %
21.992 € bis 36.458 €
- Steuersatz auf diesen Teil
- 30 %
36.458 € bis 70.365 €
- Steuersatz auf diesen Teil
- 40 %
70.365 € bis 104.859 €
- Steuersatz auf diesen Teil
- 48 %
104.859 € bis 1.000.000 €
- Steuersatz auf diesen Teil
- 50 %
über 1.000.000 €
- Steuersatz auf diesen Teil
- 55 %
| Einkommen im Jahr | Steuersatz auf diesen Teil |
|---|---|
| bis 13.539 € | 0 % |
| 13.539 € bis 21.992 € | 20 % |
| 21.992 € bis 36.458 € | 30 % |
| 36.458 € bis 70.365 € | 40 % |
| 70.365 € bis 104.859 € | 48 % |
| 104.859 € bis 1.000.000 € | 50 % |
| über 1.000.000 € | 55 % |
Jeder Satz gilt nur für den Teil des Einkommens in seiner Stufe (§ 33 EStG). Wer 25.000 € Einkommen hat, zahlt also nicht 30 % auf alles, sondern 0 % auf die ersten 13.539 €, 20 % auf den nächsten Teil und 30 % nur auf den Rest.
Vom Umsatz zum zu versteuernden Einkommen
- GewinnEinnahmen minus betriebliche Ausgaben – oder minus einer Pauschale, wenn das günstiger ist (siehe Pauschalierung oder echte Ausgaben?).
- Minus SVSDeine Sozialversicherungsbeiträge sind Betriebsausgaben und senken den Gewinn.
- Minus Grundfreibetrag15 % des Gewinns bis 33.000 € bleiben steuerfrei – höchstens 4.950 € (§ 10 EStG).
- Tarif anwendenAuf das, was übrig bleibt, gelten die Stufen oben.
Wie viel du zurücklegen solltest
20.000 €
- Einkommensteuer + SVS ≈
- 22 % davon
30.000 €
- Einkommensteuer + SVS ≈
- 23 % davon
45.000 €
- Einkommensteuer + SVS ≈
- 26 % davon
60.000 €
- Einkommensteuer + SVS ≈
- 31 % davon
| Gewinn vor SVS | Einkommensteuer + SVS ≈ |
|---|---|
| 20.000 € | 22 % davon |
| 30.000 € | 23 % davon |
| 45.000 € | 26 % davon |
| 60.000 € | 31 % davon |
Gerechnet ohne Gehalt aus einer Anstellung, mit Gewerbe-SVS und ohne Pauschalierung. Deinen genauen Wert zeigt der Rücklagen-Rechner.
Wann du zahlst
- Steuererklärung: Pflicht, wenn dein Einkommen ohne Lohn mehr als 13.539 € beträgt (§ 42 EStG). Elektronisch über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres (§ 134 BAO).
- Erstes Jahr: Bis zum ersten Bescheid zahlst du meist gar nichts. Dann kommen auf einmal die Nachzahlung für das abgelaufene Jahr und die ersten Vorauszahlungen fürs laufende – der Moment, in dem eine Rücklage Gold wert ist.
- Vorauszahlungen: zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, berechnet aus dem letzten Bescheid plus Aufschlag (§ 45 EStG). Liegt der Jahresbetrag bei höchstens 300 €, wird nichts vorgeschrieben.
- Anpassen: Läuft das Jahr deutlich schlechter, kannst du eine Herabsetzung beantragen – bis 30. September. Läuft es besser, zahl lieber freiwillig mehr, statt später nachzuzahlen.
Mit Gehalt daneben
Bist du zusätzlich angestellt, werden Gehalt und Gewinn zusammen besteuert – der Gewinn rutscht also gleich in eine höhere Stufe. Bis 730 € Gewinn bleiben dann steuerfrei, darüber schmilzt dieser Freibetrag ab. Der Rücklagen-Rechner berücksichtigt das, wenn du dein Gehalt einträgst.
Quellen
- § 33 EStG (RIS) – Tarif
- § 10 EStG (RIS) – Gewinnfreibetrag
- § 42 EStG (RIS) – Steuererklärungspflicht
- § 45 EStG (RIS) – Vorauszahlungen
- § 134 BAO (RIS) – Fristen
Verständlich erklärt, aber keine Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall frag deinen Steuerberater.