Ratgeber6 Min. · geprüft am 17.10.2026

Wie viel Steuer zahle ich als Selbstständiger? (2026)

Die Einkommensteuer kommt bei Selbstständigen nicht monatlich vom Lohn, sondern Monate später – und dann oft auf einmal. So rechnest du sie aus und so wirst du nicht überrascht.

Die Steuerstufen 2026

  • bis 13.539 €

    Steuersatz auf diesen Teil
    0 %
  • 13.539 € bis 21.992 €

    Steuersatz auf diesen Teil
    20 %
  • 21.992 € bis 36.458 €

    Steuersatz auf diesen Teil
    30 %
  • 36.458 € bis 70.365 €

    Steuersatz auf diesen Teil
    40 %
  • 70.365 € bis 104.859 €

    Steuersatz auf diesen Teil
    48 %
  • 104.859 € bis 1.000.000 €

    Steuersatz auf diesen Teil
    50 %
  • über 1.000.000 €

    Steuersatz auf diesen Teil
    55 %

Jeder Satz gilt nur für den Teil des Einkommens in seiner Stufe (§ 33 EStG). Wer 25.000 € Einkommen hat, zahlt also nicht 30 % auf alles, sondern 0 % auf die ersten 13.539 €, 20 % auf den nächsten Teil und 30 % nur auf den Rest.

Vom Umsatz zum zu versteuernden Einkommen

  1. GewinnEinnahmen minus betriebliche Ausgaben – oder minus einer Pauschale, wenn das günstiger ist (siehe Pauschalierung oder echte Ausgaben?).
  2. Minus SVSDeine Sozialversicherungsbeiträge sind Betriebsausgaben und senken den Gewinn.
  3. Minus Grundfreibetrag15 % des Gewinns bis 33.000 € bleiben steuerfrei – höchstens 4.950 € (§ 10 EStG).
  4. Tarif anwendenAuf das, was übrig bleibt, gelten die Stufen oben.

Wie viel du zurücklegen solltest

  • 20.000 €

    Einkommensteuer + SVS ≈
    22 % davon
  • 30.000 €

    Einkommensteuer + SVS ≈
    23 % davon
  • 45.000 €

    Einkommensteuer + SVS ≈
    26 % davon
  • 60.000 €

    Einkommensteuer + SVS ≈
    31 % davon

Gerechnet ohne Gehalt aus einer Anstellung, mit Gewerbe-SVS und ohne Pauschalierung. Deinen genauen Wert zeigt der Rücklagen-Rechner.

Wann du zahlst

  • Steuererklärung: Pflicht, wenn dein Einkommen ohne Lohn mehr als 13.539 € beträgt (§ 42 EStG). Elektronisch über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres (§ 134 BAO).
  • Erstes Jahr: Bis zum ersten Bescheid zahlst du meist gar nichts. Dann kommen auf einmal die Nachzahlung für das abgelaufene Jahr und die ersten Vorauszahlungen fürs laufende – der Moment, in dem eine Rücklage Gold wert ist.
  • Vorauszahlungen: zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, berechnet aus dem letzten Bescheid plus Aufschlag (§ 45 EStG). Liegt der Jahresbetrag bei höchstens 300 €, wird nichts vorgeschrieben.
  • Anpassen: Läuft das Jahr deutlich schlechter, kannst du eine Herabsetzung beantragen – bis 30. September. Läuft es besser, zahl lieber freiwillig mehr, statt später nachzuzahlen.

Mit Gehalt daneben

Bist du zusätzlich angestellt, werden Gehalt und Gewinn zusammen besteuert – der Gewinn rutscht also gleich in eine höhere Stufe. Bis 730 € Gewinn bleiben dann steuerfrei, darüber schmilzt dieser Freibetrag ab. Der Rücklagen-Rechner berücksichtigt das, wenn du dein Gehalt einträgst.

Quellen

Verständlich erklärt, aber keine Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall frag deinen Steuerberater.

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