Ratgeber6 Min. · geprüft am 17.10.2026

Pauschalierung oder echte Ausgaben?

Du musst nicht jeden Beleg absetzen – oft ist eine Pauschale günstiger. Welche es gibt, wer sie nutzen darf und wie du ausrechnest, was sich lohnt.

Drei Wege, den Gewinn zu ermitteln

  • Echte Ausgaben

    Was abgezogen wird
    alle betrieblichen Ausgaben laut Beleg
    Wer darf
    alle
    Bindung
    keine
  • Basispauschalierung

    Was abgezogen wird
    15 % der Einnahmen (höchstens 63.000 €), bei manchen Tätigkeiten 6 % (höchstens 25.200 €) – daneben nur Waren, Löhne, SVS und wenige andere
    Wer darf
    Vorjahresumsatz bis 420.000 €, keine Buchführung
    Bindung
    nach einem Wechsel zurück erst nach 5 Jahren
  • Kleinunternehmer­pauschalierung

    Was abgezogen wird
    20 % (Dienstleister, höchstens 11.000 €) oder 45 % (alle anderen, höchstens 24.750 €) – daneben nur SVS und wenige andere
    Wer darf
    wer die Kleinunternehmerbefreiung für alle Umsätze des Jahres hat
    Bindung
    nach einem Wechsel zurück erst nach 3 Jahren

Grundlage ist § 17 EStG. Die 6 % gelten etwa für Beratung, Vorträge, Unterricht und Schreiben; welche Branchen als Dienstleister 20 % bekommen, regelt eine eigene Verordnung (z. B. IT, Beratung, Design, Werbung).

Der Vergleich in Zahlen

  • Echte Ausgaben

    wenig Ausgaben (6.500 €)
    11.362 €
    viele Ausgaben (15.000 €)
    8.024 €
  • Basispauschalierung 15 %

    wenig Ausgaben (6.500 €)
    11.448 €
    viele Ausgaben (15.000 €)
    11.448 €
  • Kleinunternehmerpauschalierung 20 %

    wenig Ausgaben (6.500 €)
    10.616 €
    viele Ausgaben (15.000 €)
    10.616 €

Beispiel: Grafikerin, 42.000 € Einnahmen, Kleinunternehmerin, Gewerbe-SVS. Mit wenig Ausgaben gewinnt die Pauschale, mit vielen Ausgaben die echte Rechnung. Die Faustregel: Liegen deine echten Ausgaben unter der Pauschale, nimm die Pauschale.

Worauf du achten musst

  • Neben der Pauschale zählen fast keine Belege mehr – Software, Laptop, Telefon sind mit drin. Nur die SVS und wenige Posten wie die halbe Öffi-Jahreskarte kommen dazu.
  • Die Bindung: Wer von der Pauschale zurück zu echten Ausgaben wechselt, darf erst nach 3 (Kleinunternehmerpauschalierung) bzw. 5 Jahren (Basispauschalierung) wieder pauschalieren. Plane größere Anschaffungen deshalb mit ein.
  • Belege trotzdem aufheben: Für Umsatzsteuer, Nachweise und den Fall, dass du wechselst.
  • Auslandsumsätze: Ob Umsätze an Firmen im Ausland die Kleinunternehmerpauschalierung berühren, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich – frag hier deinen Steuerberater (Rechtlich nicht abschließend geklärt – im Zweifel mit dem Steuerberater klären.).

Quellen

Verständlich erklärt, aber keine Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall frag deinen Steuerberater.

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