Pauschalierung oder echte Ausgaben?
Du musst nicht jeden Beleg absetzen – oft ist eine Pauschale günstiger. Welche es gibt, wer sie nutzen darf und wie du ausrechnest, was sich lohnt.
Drei Wege, den Gewinn zu ermitteln
Echte Ausgaben
- Was abgezogen wird
- alle betrieblichen Ausgaben laut Beleg
- Wer darf
- alle
- Bindung
- keine
Basispauschalierung
- Was abgezogen wird
- 15 % der Einnahmen (höchstens 63.000 €), bei manchen Tätigkeiten 6 % (höchstens 25.200 €) – daneben nur Waren, Löhne, SVS und wenige andere
- Wer darf
- Vorjahresumsatz bis 420.000 €, keine Buchführung
- Bindung
- nach einem Wechsel zurück erst nach 5 Jahren
Kleinunternehmerpauschalierung
- Was abgezogen wird
- 20 % (Dienstleister, höchstens 11.000 €) oder 45 % (alle anderen, höchstens 24.750 €) – daneben nur SVS und wenige andere
- Wer darf
- wer die Kleinunternehmerbefreiung für alle Umsätze des Jahres hat
- Bindung
- nach einem Wechsel zurück erst nach 3 Jahren
| Was abgezogen wird | Wer darf | Bindung | |
|---|---|---|---|
| Echte Ausgaben | alle betrieblichen Ausgaben laut Beleg | alle | keine |
| Basispauschalierung | 15 % der Einnahmen (höchstens 63.000 €), bei manchen Tätigkeiten 6 % (höchstens 25.200 €) – daneben nur Waren, Löhne, SVS und wenige andere | Vorjahresumsatz bis 420.000 €, keine Buchführung | nach einem Wechsel zurück erst nach 5 Jahren |
| Kleinunternehmerpauschalierung | 20 % (Dienstleister, höchstens 11.000 €) oder 45 % (alle anderen, höchstens 24.750 €) – daneben nur SVS und wenige andere | wer die Kleinunternehmerbefreiung für alle Umsätze des Jahres hat | nach einem Wechsel zurück erst nach 3 Jahren |
Grundlage ist § 17 EStG. Die 6 % gelten etwa für Beratung, Vorträge, Unterricht und Schreiben; welche Branchen als Dienstleister 20 % bekommen, regelt eine eigene Verordnung (z. B. IT, Beratung, Design, Werbung).
Der Vergleich in Zahlen
Echte Ausgaben
- wenig Ausgaben (6.500 €)
- 11.362 €
- viele Ausgaben (15.000 €)
- 8.024 €
Basispauschalierung 15 %
- wenig Ausgaben (6.500 €)
- 11.448 €
- viele Ausgaben (15.000 €)
- 11.448 €
Kleinunternehmerpauschalierung 20 %
- wenig Ausgaben (6.500 €)
- 10.616 €
- viele Ausgaben (15.000 €)
- 10.616 €
| Einkommensteuer + SVS (2026) | wenig Ausgaben (6.500 €) | viele Ausgaben (15.000 €) |
|---|---|---|
| Echte Ausgaben | 11.362 € | 8.024 € |
| Basispauschalierung 15 % | 11.448 € | 11.448 € |
| Kleinunternehmerpauschalierung 20 % | 10.616 € | 10.616 € |
Beispiel: Grafikerin, 42.000 € Einnahmen, Kleinunternehmerin, Gewerbe-SVS. Mit wenig Ausgaben gewinnt die Pauschale, mit vielen Ausgaben die echte Rechnung. Die Faustregel: Liegen deine echten Ausgaben unter der Pauschale, nimm die Pauschale.
Worauf du achten musst
- Neben der Pauschale zählen fast keine Belege mehr – Software, Laptop, Telefon sind mit drin. Nur die SVS und wenige Posten wie die halbe Öffi-Jahreskarte kommen dazu.
- Die Bindung: Wer von der Pauschale zurück zu echten Ausgaben wechselt, darf erst nach 3 (Kleinunternehmerpauschalierung) bzw. 5 Jahren (Basispauschalierung) wieder pauschalieren. Plane größere Anschaffungen deshalb mit ein.
- Belege trotzdem aufheben: Für Umsatzsteuer, Nachweise und den Fall, dass du wechselst.
- Auslandsumsätze: Ob Umsätze an Firmen im Ausland die Kleinunternehmerpauschalierung berühren, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich – frag hier deinen Steuerberater (Rechtlich nicht abschließend geklärt – im Zweifel mit dem Steuerberater klären.).
Quellen
Verständlich erklärt, aber keine Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall frag deinen Steuerberater.