Ratgeber6 Min. · geprüft am 17.10.2026

SVS-Nachzahlung: warum sie kommt und wie du vorsorgst

Die ersten Jahre fühlen sich günstig an – dann kommt Post von der SVS. Das ist kein Fehler, sondern System: vorläufige Beiträge jetzt, die endgültige Rechnung später.

Vorläufig jetzt, endgültig später

Die SVS kennt deinen Gewinn erst, wenn dein Einkommensteuerbescheid da ist. Bis dahin schreibt sie vorläufige Beiträge vor (§ 25a GSVG): Grundlage ist dein Einkommen von vor drei Jahren (aufgewertet). Warst du damals noch nicht versichert – also in deinen ersten drei Jahren –, zahlst du vorläufig auf der Mindestbeitragsgrundlage (2026: 6.613,20 € im Jahr).

Sobald der Einkommensteuerbescheid für ein Jahr vorliegt, rechnet die SVS die Beiträge auf deinen tatsächlichen Gewinn nach. Liegt der darüber, kommt die Nachzahlung – oft ein, zwei Jahre nach dem Jahr, um das es geht.

Ein Rechenbeispiel

Und weil es in den Folgejahren genauso läuft, können sich mehrere Nachzahlungen überlappen – genau deshalb lohnt eine Rücklage vom ersten Monat an.

Gute Nachricht: die Krankenversicherung der ersten zwei Jahre

In den ersten beiden Kalenderjahren gilt in der Krankenversicherung die Mindestbeitragsgrundlage nicht nur vorläufig, sondern auch endgültig – wenn du in den zehn Jahren davor nicht nach dem GSVG versichert warst (§ 25a Abs. 4 GSVG). Für die Krankenversicherung gibt es in dieser Zeit also keine Nachzahlung. Für die Pensionsversicherung und die Selbständigenvorsorge schon.

Was du tun kannst

  1. Monatlich zurücklegenRechne aus, was auf dich zukommt, und leg den Betrag jeden Monat auf ein eigenes Konto. Der Rücklagen-Rechner zeigt dir Einkommensteuer und SVS zusammen.
  2. Vorläufige Beiträge anpassenDu kannst bei der SVS beantragen, dass die vorläufige Beitragsgrundlage hinaufgesetzt wird – dann zahlst du gleich mehr und später weniger nach. Läuft es schlechter als früher, geht auch eine Herabsetzung. Der Antrag ist bis Ende des jeweiligen Jahres möglich (§ 25a Abs. 5 GSVG).
  3. Steuer mitdenkenSVS-Beiträge sind Betriebsausgaben – auch neben einer Pauschalierung. Was du in einem Jahr an die SVS zahlst, senkt die Einkommensteuer dieses Jahres.

Sonderfall: wenig Gewinn

Bleibt dein Gewinn unter 6.613,20 € im Jahr, bist du als Neue Selbständige nicht in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert. Als Gewerbetreibender kannst du dich als Kleinunternehmer auf Antrag ausnehmen lassen und zahlst dann nur die Unfallversicherung (§ 4 Abs. 1 Z 7 GSVG). Achtung: Liegt der Gewinn am Ende doch darüber, fällt das für das ganze Jahr weg.

Quellen

Verständlich erklärt, aber keine Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall frag deinen Steuerberater.

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