Ratgeber5 Min. · geprüft am 17.10.2026

Reverse Charge als Kleinunternehmer: Kunden im EU-Ausland

Auch als Kleinunternehmer hast du Firmenkunden in Deutschland, Italien oder anderswo in der EU? Dann gelten andere Regeln – und ein paar Pflichten, die viele übersehen.

Die Grundidee

Erbringst du eine Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, liegt der Leistungsort dort, wo dein Kunde sitzt (§ 3a Abs. 6 UStG). In Österreich ist die Leistung damit nicht steuerbar – die Umsatzsteuer zahlt dein Kunde in seinem Land („Reverse Charge“, Übergang der Steuerschuld).

Für dich als Kleinunternehmer heißt das auch: Dieser Umsatz zählt nicht zur Kleinunternehmergrenze von 55.000 € – die zählt nur Umsätze im Inland (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG).

Was du dafür brauchst

  1. Eine eigene UID-NummerAls Kleinunternehmer hast du oft keine. Für Leistungen, bei denen dein EU-Kunde die Steuer schuldet, bekommst du sie aber auf Antrag beim Finanzamt – über FinanzOnline oder mit dem Formular U15. Plan dafür ein paar Tage ein (Rechtlich nicht abschließend geklärt – im Zweifel mit dem Steuerberater klären.).
  2. Die UID deines Kunden – geprüftSie muss auf die Rechnung. Prüf vorher, ob sie gültig ist, etwa in FinanzOnline oder über das EU-Portal VIES.
  3. Eine vollständige RechnungHier reicht die vereinfachte Kleinunternehmer-Rechnung nicht: Es braucht alle Angaben, deine und die UID deines Kunden und den Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld – ohne Umsatzsteuer (§ 11 Abs. 1a und 6 UStG). Und sie muss spätestens am 15. des Folgemonats ausgestellt sein.
  4. Die Zusammenfassende Meldung (ZM)Solche Leistungen meldest du dem Finanzamt mit UID des Kunden und Betrag – als Kleinunternehmer pro Quartal, bis zum Ende des Folgemonats, also für Jänner–März bis 30. April. Hattest du im Quartal keine, meldest du nichts. (USP – Zusammenfassende Meldung)

Und wenn der Kunde woanders sitzt?

  • Firma im EU-Ausland

    Was gilt (Dienstleistungen)
    Reverse Charge wie oben, zählt nicht zur Grenze
  • Firma außerhalb der EU (z. B. Schweiz, USA)

    Was gilt (Dienstleistungen)
    in Österreich nicht steuerbar, keine Umsatzsteuer, keine ZM (Rechtlich nicht abschließend geklärt – im Zweifel mit dem Steuerberater klären.) – zählt nicht zur Grenze
  • Privatperson im EU-Ausland

    Was gilt (Dienstleistungen)
    meist wie im Inland: Kleinunternehmerbefreiung, zählt zur Grenze – für manche Leistungen gelten Sonderregeln (Rechtlich nicht abschließend geklärt – im Zweifel mit dem Steuerberater klären.)

Für Warenlieferungen gelten eigene Regeln – dieser Artikel betrifft Dienstleistungen.

Quellen

Verständlich erklärt, aber keine Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall frag deinen Steuerberater.

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